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Steuererklärung als Krankenschwester: Diese Werbungskosten kannst du absetzen

Fahrtkosten, Kasack, Wäsche, Fortbildung: Was du als Krankenschwester oder Pflegekraft von der Steuer absetzen kannst.

Illustration: Kasack am Bügel und Checkliste mit Werbungskosten für die Steuererklärung
Kurz gesagt

Als Krankenschwester oder Pflegekraft kannst du vor allem Fahrten zur Arbeit, Berufskleidung samt Reinigung, Fortbildungen und Gewerkschaftsbeiträge von der Steuer absetzen. Die meisten Posten wirken sich aus, sobald sie zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr liegen. Mit Fahrtkosten ist das oft schon allein geschafft. Gewerkschaftsbeiträge zählen seit 2026 sogar zusätzlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2026 gibt es 38 Cent je Kilometer einfache Strecke, und zwar ab dem ersten Kilometer.
  • Zähl deine echten Arbeitstage aus dem Dienstplan. Im Schichtdienst sind das oft andere als die üblichen 220.
  • Kasack und Kittel sind typische Berufskleidung. Die Wäsche zu Hause kannst du mit Pauschalen ansetzen.
  • Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag bleiben bis zu festen Sätzen steuerfrei. Darum musst du dich in der Steuererklärung nicht extra kümmern.

Fahrten zur Arbeit: der größte Posten

Für jeden Tag, an dem du zur Station oder zum Pflegedienst fährst, gibt es die Entfernungspauschale: 38 Cent je Kilometer der einfachen Strecke. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das ab dem ersten Kilometer, die alte Staffelung mit 30 Cent ist weggefallen.

Pro Arbeitstag zählt die Strecke einmal, auch wenn du an einem Tag einen geteilten Dienst hast und zweimal fährst. Wie du hinkommst, ist egal: Auto, Fahrrad, Bus oder zu Fuß. Bekommst du vom Arbeitgeber ein steuerfreies Jobticket, etwa ein Deutschlandticket, wird es von der Pauschale abgezogen.

Rechenbeispiel: 15 km Arbeitsweg, 200 Arbeitstage im Jahr. 15 × 0,38 € × 200 = 1.140 €. Mit ein paar weiteren Posten bist du schnell über dem Pauschbetrag.

Arbeitstage richtig zählen

Viele tragen einfach 220 Tage ein. Im Schichtdienst stimmt das selten. Längere Dienste mit mehr freien Tagen, Teilzeit oder eine 4-Tage-Woche bedeuten weniger Fahrten. Wer dagegen viele kurze Dienste oder Wochenenden arbeitet, kommt manchmal auf mehr. Am sichersten zählst du die Tage aus deinen Dienstplänen und ziehst Urlaub, Krankheit und Fortbildungstage an anderen Orten ab. Die Dienstpläne hebst du als Nachweis auf.

Berufskleidung und Reinigung

Absetzen kannst du typische Berufskleidung, also Kleidung, die du privat nicht tragen würdest. In der Pflege sind das zum Beispiel Kasack und Kittel. Schutzkleidung stellt meist der Arbeitgeber. Neutrale Kleidung wie ein weißes T-Shirt oder normale Turnschuhe erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

Schuhe: Sicherheitsschuhe als Schutzausrüstung werden anerkannt. Bei normalen Pflegeschuhen oder Clogs, die man auch privat tragen könnte, sagt das Finanzamt meist nein.

Reinigung zu Hause: Wäschst du die Berufskleidung selbst, darfst du die Kosten schätzen. Üblich sind Schätzwerte der Verbraucherverbände je Kilogramm Wäsche, die viele Finanzämter akzeptieren, zum Beispiel rund 0,48 € pro kg bei 60 Grad (Zwei-Personen-Haushalt). Für den Trockner kommt ein kleiner Betrag dazu. Schreib auf, wie oft du wäschst. Übernimmt dein Arbeitgeber Kleidung oder Wäsche, kannst du dafür nichts absetzen.

Was du sonst noch absetzen kannst

PostenHinweis
Fortbildungen und WeiterbildungenKursgebühren, Fahrten, Fachbücher, sofern der Arbeitgeber nicht zahlt
Gewerkschaftsbeitragz. B. ver.di, seit 2026 zusätzlich zum Pauschbetrag
Beitrag zum Berufsverbandz. B. DBfK, als normale Werbungskosten
Berufshaftpflichtversicherungals Werbungskosten; bei Kombination mit der Privathaftpflicht nur der berufliche Anteil
Arbeitsmittelz. B. Stethoskop, Pflegeschere, Kittel- oder Ansteckuhr
KontoführungViele Finanzämter akzeptieren pauschal 16 € im Jahr
Umzug aus beruflichen Gründenz. B. für eine neue Stelle oder wenn dein Arbeitsweg täglich mindestens eine Stunde kürzer wird

Lege alle Belege digital ab, am besten direkt nach dem Kauf. Dann ist die Steuererklärung im Frühjahr in einer Stunde erledigt.

Und die Zuschläge?

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind bis zu festen Sätzen steuerfrei. Dein Arbeitgeber rechnet das schon auf der Gehaltsabrechnung ab. In der Steuererklärung musst du dafür nichts eintragen. Was genau steuerfrei ist und was nicht, etwa die Pflegezulage oder die Wechselschichtzulage, erklären wir im Artikel Zuschläge in der Pflege: Was wirklich steuerfrei bleibt.

Häufige Fragen

Lohnt sich die Steuererklärung als Pflegekraft überhaupt?

In den meisten Fällen ja. Laut Statistischem Bundesamt bekamen rund 87 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung abgegeben haben, Geld zurück, im Schnitt 1.240 € (Steuerjahr 2022).

Wie weit rückwirkend kann ich die Steuererklärung machen?

Bist du nicht zur Abgabe verpflichtet, kannst du sie freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Für 2022 also noch bis Ende 2026.

Was ist, wenn ich unter 1.230 € Werbungskosten bleibe?

Dann zieht das Finanzamt automatisch den Pauschbetrag ab. Gewerkschaftsbeiträge kommen seit 2026 trotzdem obendrauf. Eine Steuererklärung kann sich auch lohnen, etwa wegen Versicherungsbeiträgen, Handwerkerkosten oder wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick nach Rechtsstand zum Veröffentlichungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, hängt von Tarif, Arbeitgeber und deiner Situation ab.

Geschrieben von Fovere Finanz

Wir beraten ausschließlich Pflegekräfte – zu Förderungen, Absicherung und Altersvorsorge. Deshalb kennen wir Tarifverträge, Zuschläge und Dienstpläne aus dem Alltag unserer Kundinnen und Kunden, nicht nur aus dem Lehrbuch.

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