Start Ratgeber Zuschläge & Steuer

Zuschläge & Steuer

Elterngeld in der Pflege: Zählen Zuschläge mit?

Wer viele Nachtdienste macht, bekommt weniger Elterngeld als gedacht. Warum das so ist und wie du dich darauf einstellst.

Illustration: Babybody und Abrechnung, in der steuerfreie Zuschläge beim Elterngeld nicht zählen
Kurz gesagt

Steuerfreie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge zählen beim Elterngeld nicht mit. Berechnet wird es nur aus dem steuerpflichtigen Teil deines Gehalts. Wer viele Nachtdienste macht, bekommt deshalb weniger Elterngeld, als das gewohnte Netto vermuten lässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage für das Elterngeld ist dein steuerpflichtiger Arbeitslohn aus den zwölf Monaten vor der Geburt.
  • Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG bleiben außen vor. Das Bundessozialgericht hat das schon 2012 bestätigt.
  • Steuerpflichtige Zulagen zählen mit, zum Beispiel eine pauschale Schicht- oder Wechselschichtzulage.
  • Elterngeld ersetzt in der Regel 65 bis 67 % dieses Einkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.

Warum zählen die Zuschläge nicht mit?

Das Elterngeld knüpft an das Einkommen an, das im Lohnsteuerverfahren erfasst wird (§ 2c BEEG). Steuerfreie Zuschläge tauchen dort nicht als steuerpflichtiger Lohn auf, also fließen sie auch nicht in die Berechnung ein.

Das Bundessozialgericht hat 2012 im Fall eines Vaters entschieden, der regelmäßig nachts und sonntags gearbeitet hatte: Steuerfreie Zuschläge gehören nicht zur Berechnungsgrundlage (Urteil vom 5.4.2012, B 10 EG 3/11 R). Seit 2011 zählt laut Gesetz nur Einkommen, das in Deutschland zu versteuern ist. Seit 2013 richtet sich die Berechnung zudem nach den Lohnsteuer-Regeln (§ 2c BEEG).

Was heißt das in Euro?

Ein vereinfachtes Beispiel: Du verdienst 3.400 € brutto im Monat. Dazu kommen im Schnitt 350 € steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste.

Steuerfreie Zuschläge auf deinem Konto350 €
Davon beim Elterngeld berücksichtigt0 €

Der Unterschied: Die 350 € Zuschläge landen jeden Monat voll bei dir. Beim Elterngeld werden sie aber nicht berücksichtigt. Bei einer Ersatzrate von 65 % bekommst du dadurch rechnerisch gut 220 € weniger Elterngeld im Monat, als wenn die Zuschläge mitzählen würden. Über zwölf Monate sind das rund 2.700 €.

Die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und deinem Einkommen ab. Den offiziellen Elterngeldrechner findest du beim Familienportal des Bundes.

Was zählt beim Elterngeld mit und was nicht?

BestandteilZählt mit?
GrundgehaltJa
Steuerpflichtige Zulagen (z. B. Schicht- oder Wechselschichtzulage)Ja
Bezahlte ÜberstundenJa
Steuerfreie Nacht-, Sonntags- und FeiertagszuschlägeNein
Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld (sonstige Bezüge)Nein

Was kannst du tun?

  1. Realistisch planen: Rechne mit dem Elterngeldrechner und setze nur den steuerpflichtigen Teil deines Gehalts an. So gibt es nach der Geburt keine böse Überraschung.
  2. Rücklage bilden: Die Lücke ist planbar. Wer schon in der Schwangerschaft etwas zur Seite legt, kommt entspannter durch die Elternzeit.
  3. Fristen im Blick behalten: Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Den Antrag also bald nach der Geburt stellen.
  4. Steuererklärung nicht vergessen: Elterngeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Deshalb musst du für das Jahr eine Steuererklärung abgeben. Plane eine mögliche Nachzahlung mit ein.

Häufige Fragen

Zählt die Wechselschichtzulage im TVöD beim Elterngeld?

Ja. Sie wird pauschal gezahlt und ist steuerpflichtig. Deshalb fließt sie in die Berechnung ein.

Welche Monate werden für die Berechnung genommen?

Bei Angestellten in der Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld bekommen hat, werden übersprungen und durch frühere Monate ersetzt. Auf Antrag können sie trotzdem einbezogen werden, das lohnt sich, wenn dein Einkommen davor niedriger war.

Gibt es eine Einkommensgrenze?

Ja. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern zusammen über 175.000 € liegt. Das betrifft in der Pflege kaum jemanden.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick nach Rechtsstand zum Veröffentlichungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, hängt von Tarif, Arbeitgeber und deiner Situation ab.

Geschrieben von Fovere Finanz

Wir beraten ausschließlich Pflegekräfte – zu Förderungen, Absicherung und Altersvorsorge. Deshalb kennen wir Tarifverträge, Zuschläge und Dienstpläne aus dem Alltag unserer Kundinnen und Kunden, nicht nur aus dem Lehrbuch.

Lern unser Team kennen →
Fördercheck

Und was heißt das jetzt für dich?

Lesen ist gut, nachrechnen ist besser. Sechs kurze Fragen, dann melden wir uns – passend zu deinem Dienstplan. Kostenfrei und unverbindlich.

Lieber selbst anrufen: 015888 647716

Kostenfreier Fördercheck
Was machst du in der Pflege?

Ein Klick reicht – keine Fragen zu Gehalt oder Gesundheit.

Kostenfreier Fördercheck
Kostenfreien Fördercheck starten
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner